Nr. | Leistungen | GOP Ziffer | Steigerungsfaktor* | Betrag | Anzahl |
---|---|---|---|---|---|
1 | Psychotherapeutische Sitzung | 870 | 3,0-3,5 | 131,16-153,02 € | Nach Bedarf |
2 | Beratung, auch mittels Fernsprecher | 1 | Bis zu 3,5 | Bis zu 16,22 € | Nach Bedarf |
3 | Erhebung der biografischen Anamnese | 860 | 2,3 | 123,34 € | Einmalig zu Beginn der Therapie |
4 | Fragebogen-Diagnostik, je Test | 857 | 1,8 | 12,17 € | Anzahl nach Bedarf |
5 | Therapieantrag/ Verlängerungsantrag mit Darlegung des Krankheitsmodells und des therapeutischen Vorgehens | 85 | 2,3 | 67,03 € | Pro begonnene Arbeitsstunde |
6 | Sonstige Therapieanträge | 808 | 2,3 | 53,62 € | Einmalig je Antrag |
7 | Ausfallhonorar | Nicht erstattungsfähig | - | 100,00 € | Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48h vor der Sitzung) |
*Der Steigerungsfaktor kann in Einzelfällen bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet.
Als Privatpraxis kann ich im Regelfall leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie jedoch auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Bei Fragen bin ich gerne behilflich.