Kosten

Kosten und Abrechnung


Gesetzlich Versicherte

Als Vertragspsychotherapeutin kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sie benötigen keine Überweisung. Bitte bringen Sie zum ersten Termin und jedes neue Quartal ihre Gesundheitskarte mit. Jedem gesetzlich Versicherten stehen zu Beginn der Therapie mehrere Gespräche im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde (max.3), sowie weiterführende Gespräche zur Behandlungseinleitung (2-4 Sitzungen Probatorik) zu. Im Anschluss daran stelle ich mit Ihnen gemeinsam einen Antrag auf Genehmigung weiterer psychotherapeutischer Leistungen.


Privatversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt. Meine Vergütung richtet sich nach der 

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Am Ende eines Monats erhalten Sie eine Rechnung. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung auf
mein Geschäftskonto.


Coaching und Beratung
Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Für eine 50-minütige Einzelsitzung berechnen ich 160 Euro. Sollte nach meiner diagnostischen Einschätzung jedoch eine klinisch relevante Symptomatik vorliegen und daher eine Psychotherapie indiziert sein, klären wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Beratung und Coaching können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Paarberatung und Paartherapie
Paarberatung und Paartherapie wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Ich berechne 200 Euro für eine 60-minütige Paar-Sitzung. Die Anzahl der Sitzungen stimme ich auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab. Nach Bedarf und Wunsch kann es sinnvoll sein, zusätzlich Einzelsitzungen mit den Partnern zu vereinbaren. Für eine 50-minütige Einzelsitzung berechnen ich 160 Euro.

Supervision
Supervision ist ein arbeitsspezifisches Beratungsangebot. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Ich berechne 160 Euro für eine 50-minütige Supervisionssitzung.


Terminabsage und Ausfallhonorar

Da ich meine Praxis als Terminpraxis führe, reserviere ich Termine speziell für Sie. Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie daher, mir mindestens 48 Stunden vorab (für Termine am Montag spätestens bis 15 Uhr am vorangehenden Freitag) per E-Mail oder telefonisch abzusagen, denn nur so habe ich eine Chance, den Termin kurzfristig nachzubesetzen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder für versäumte Termine ein Ausfallhonorar in der Höhe von 100 Euro voll Rechnung stelle.


Überziehung der Sitzungszeit

Falls aus therapeutischen Gründen eine Verlängerung der Sitzung erforderlich ist, erfolgt die Berechnung anteilig entsprechend dem vereinbarten Stundensatz. Eine Überschreitung von mehr als 5 Minuten wird gesondert in Rechnung gestellt.

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